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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, die Rechte und Pflichten von PELI Computerhilfe, nachfolgend auch Auftragnehmer genannt und dem Kunden, nachfolgend auch Auftraggeber genannt, sowie die Abwicklung der zwischen dem Kunden und PELI Computerhilfe geschlossenen Verträge. Inhaber der PELI Computerhilfe in 07749 Jena ist Peter Lindner.

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese AGB sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, insbesondere aller Kauf-, Liefer-, Dienstleistungs- und Werkverträge, die PELI Computerhilfe seinen Kunden abschließt. Allen unseren Lieferungen, Leistungen, Angeboten und künftigen Geschäftsbeziehungen liegen diese AGB zugrunde, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Beginn der Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Unseren AGB entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir auch dann nicht an, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen AGB sind somit nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen.

§ 2 Vertragsabschluss

Aufträge werden von uns schriftlich, per E-Mail, fernmündlich oder persönlich entgegengenommen. Eine schriftliche Bestätigung durch uns erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger bzw. kurzfristiger Lieferung oder Dienstleistung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden. Mit der Annahme des Auftrages durch PELI Computerhilfe ist ein Vertrag mit dem Kunden zustande gekommen. Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die auszuführenden Arbeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer gewissenhaften und umsichtigen Arbeitsweise. Eine Erfolgsgarantie muss aufgrund der bei Computersystemen vorzufindenden Vielzahl der möglichen Konfigurationen und der damit verbundenen denkbaren Probleme grundsätzlich ausgeschlossen werden. Aufgrund der Komplexität der auftretenden Probleme sowie der Beschaffenheit der Hard- und Software können wir, in der Regel, keine verbindlichen Angaben über den zeitlichen Umfang eines Auftrages machen. Alle Angaben hierzu sind circa Angaben.

§ 3 Preise

Die Angebote von PELI Computerhilfe sind freibleibend und unverbindlich. Es gelten die bei Auftragserteilung durch den Kunden erfragten oder an den Kunden mitgeteilten Preise für Computerdienstleistungen, diese können zum Jahreswechsel angepasst werden und dürfen dann maximal 10% zu Rechnungen aus dem Vorjahr abweichen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, insbesondere Warenlieferungen, Austauschteile, Verbrauchsmaterialien, Zubehör und sonstige Komponenten werden gesondert berechnet. Das Tätigkeitshonorar pro Stunde beinhaltet somit ausschließlich die Arbeitsleistung des Auftragnehmers. Die erste Stunde wird voll, alle weiteren im halben Stunden Takt abgerechnet. Alle Kosten, insbesondere Aufwendungen für Hard- oder Software, die für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung unentbehrlich oder ausdrücklich mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber unmittelbar zu tragen. Eine Vorleistung von Aufwendungen für Hard- oder Software wird durch den Auftragnehmer nur nach gesonderter Absprache erbracht. Die Preise für Computerdienstleistungen und Warenlieferungen sind in netto ausgewiesen und werden zzgl. MwSt. berechnet. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder diese durch uns anerkannt wurden. Ist aus Gründen, auf die weder der Auftragnehmer noch der Auftraggeber Einfluss haben, die Ausführung des Auftrages ganz oder teilweise unmöglich, haben sich Auftragnehmer und Auftraggeber auf einen angemessenen Ausgleich für die eingeplante Arbeitszeit und/oder die bereits geleisteten Vorarbeiten des Auftragnehmers zu einigen.

§ 4 Kostenvoranschlag

Falls die Durchführung einer Dienstleistung oder Warenbeschaffung die im Kostenvoranschlag angegeben bzw. genannten Kosten um weniger als 10% übersteigt, sind wir nicht verpflichtet, das Einverständnis des Kunden einzuholen. Das gleiche gilt, wenn eine vom Kunden gesetzte Kostengrenze aus bei Auftragsannahme nicht absehbaren Gründen um weniger als 10% überschritten wird. Die Durchführung zusätzlicher Arbeiten bedarf immer der Zustimmung des Kunden.

§ 5 Lieferzeiten und Dienstleistungstermine

Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferzeiten und Dienstleistungstermine durch PELI Computerhilfe stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von PELI Computerhilfe durch Zulieferanten und Herstellern. Sämtliche Dienstleistungstermine, die mit dem Kunden vereinbart wurden, beziehen sich auf den Beginn der Dienstleistung. Die Durchführung der Dienstleistung erfolgt hiernach innerhalb angemessener Zeit. Von dieser Regelung abweichende individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden bleiben davon unberührt. Später erteilte Zusatz- und Erweiterungsaufträge, die die Durchführung unserer Dienstleistungen beeinflussen, verlängern den Termin entsprechend. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, berechtigen PELI Computerhilfe die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag, soweit noch nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurückzutreten. Lieferfristen und Leistungstermine verzögern bzw. verlängern sich um den Zeitraum, in dem sich der Kunde selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. In Anwendung der Nummern 4 & 5 dieses Absatzes kann der Kunde keinerlei Schadensersatzansprüche gegen PELI Computerhilfe geltend machen oder herleiten. PELI Computerhilfe ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Jede Teillieferung oder Teilleistung gilt als selbstständige Leistung. Sofern PELI Computerhilfe die Nichteinhaltung zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von maximal 5% des Rechnungswertes, der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von PELI Computerhilfe. Das Recht des Kunden, sich bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.

§ 6 Annahmeverzug

Ist der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Adresse auffindbar, so gerät der Kunde mit der Abnahme der Leistung in Verzug. Er hat PELI Computerhilfe dann die, durch die vergebliche Anfahrt entstandenen, Mehraufwendungen zu ersetzen. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden ist PELI Computerhilfe berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden einzulagern. Falls der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann PELI Computerhilfe die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. PELI Computerhilfe ist berechtigt, als Schadensersatz entweder pauschal 20% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.

§ 7 Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an allen verwendeten Zubehör-, Ersatz- und Austauschteilen sowie sonstigen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden vor. Ist der Kunde Endabnehmer, ist eine Weiterveräußerung nur mit unserer Zustimmung zulässig, sonst im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber an uns ab. Ist der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Vorbehaltsware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und/oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen. Wegen unserer Forderung aus dem Auftrag steht uns ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.

§ 8  Zahlung

Ist vor Auftragsausführung nichts anderes vereinbart worden, so sind alle Dienstleistungen und Warenbestellungen, Leistungserbringungen bzw. Lieferungen sofort in bar ohne Skonto und sonstige Abzüge zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn PELI Computerhilfe über den Betrag verfügen kann. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Kann ein Kunde den vereinbarten Betrag nicht sofort in bar bezahlen, kann der Kunde per EC-Cash mit seiner EC-Karte bis maximal 1000,- € am mobilen EC-Terminal von PELI Computerhilfe bezahlen. Sollte auch dies nicht möglich sein, erhält der Kunde eine Rechnung von PELI Computerhilfe, die per Überweisung nach Erhalt der Rechnung auszugleichen ist. Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 14 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist.

§ 9 Gewährleistung

Die Gewährleistung für von uns gelieferte Produkte richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für Neuwaren. Für gebrauchte Ware wird keine Gewährleistung übernommen. Im Falle von auftretenden Mängeln, die auf fehlerhafte Installation des Kunden oder eines Dritten, auf Bedienungsfehlern oder auf Eingriffen in die Ware oder Änderung der Produkte durch den Kunden oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind, wird keine Gewährleistung übernommen. Hat der Kunde gegenüber PELI Computerhilfe Gewährleistungsansprüchen in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorgelegen hat oder der geltend gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde uns alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn er unsere Inanspruchnahme zu vertreten hat. Sollte im Rahmen einer Reparatur oder Überprüfung durch PELI Computerhilfe die auf den Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, für die Datensicherung Sorge zu tragen. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil zur unverzüglichen und möglichst reibungslosen Behebung des Mangels in Original-Verpackung mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie der Rechnung mit dem die Ware geliefert wurde, an PELI Computerhilfe einzusenden oder zu übergeben. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt PELI Computerhilfe einer Wandlung zu oder übersendet dem Käufer ein Austauschgerät, so ist PELI Computerhilfe berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von PELI Computerhilfe über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von PELI Computerhilfe oder dem Hersteller der Ware nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche gegen PELI Computerhilfe stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar. Sämtliche Tätigkeiten sind durch den Kunden unmittelbar nach Durchführung in Anwesenheit des Auftragnehmers zu verifizieren. Beanstandungen sind unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten durch den Kunden zu erklären. Spätere Reklamationen können, zum Ausschluss der Möglichkeit eventueller Manipulation, zurückgewiesen werden. Bei berechtigten Rügen ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Ein Aufrechnungs- oder Rückbehaltungsanspruch entsteht dem Kunden dadurch nicht.

§ 10 Schutz- und Urheberrechte

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Kunden ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Vom Käufer entsiegelte Software ist von der Rückgabe ausgeschlossen! Bei Material, welches uns in elektronischer Form oder als Hardcopy zum Zweck der Veröffentlichung zur Verfügung gestellt wird, hat der Auftraggeber sicher zu stellen, dass das Vervielfältigungsrecht eingehalten wird (Copyright). Bei der Erstellung von Internetseiten durch PELI Computerhilfe, ist PELI Computerhilfe nicht für den Inhalt der Seiten verantwortlich. Inhalte, die gegen geltende Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen, werden wir nicht akzeptieren oder veröffentlichen. Insbesondere pornographische Schriften oder Bilder, rassistische und gewaltverherrlichende Materialien werden von uns nicht verarbeitet.

§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung

Der Kunde willigt ein, dass firmen- und personenbezogene Daten zu internen Verwaltungszwecken und aus statistischen Gründen erhoben und genutzt werden dürfen. Es werden grundsätzlich keine Daten durch PELI Computerhilfe an Dritte weitergegeben. PELI Computerhilfe verpflichtet sich darüber hinaus zur Verschwiegenheit in Bezug auf Daten und anderen Informationen, die im Rahmen der Servicetätigkeit offenbart werden. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen von PELI Computerhilfe zugänglich werdenden Informationen, insbesondere eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von PELI Computerhilfe erkennbare Informationen, unbefristet vertraulich zu halten und diese weder aufzuzeichnen, noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner anderen Weise zu verwerten.

§ 12 Gerichtsstand und Anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen zwischen PELI Computerhilfe und dem Kunden ist am Ort des Sitzes von PELI Computerhilfe bzw. das zuständige Amtsgericht am Wohnsitz des Inhabers. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen PELI Computerhilfe und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§ 13 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam sein bzw. unwirksam werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

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